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Muslimisches Leben in Deutschland ist vielfältig. Was als Platitude klingt, ist doch nötig, immer wieder vergegenwärtigt zu werden. Zu schnell greifen Pauschalisierungen, zu wenig erfasst der Blick die höchst unterschiedlichen Entwicklungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Prozessen innerhalb der muslimischen Verbände, denen an der Schnittstelle zwischen Staat und Religionsgemeinschaft und den gesellschaftlichen und migrationsbedingten. Theologische, soziale, kulturelle und politische Aspekte greifen ineinander. Sie zu differenzieren und zugleich ihr Zusammenspiel zu begreifen, ist unser Anliegen. Dafür suchen wir zum einen das Gespräch mit den islamischen Religionsgemeinschaften und zum anderen mit islamischen zivilgesellschaftlichen Akteuren.

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Fokus

Nach zwölf Verhandlungsjahren unterzeichneten am 20. Dezember 2024 der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und die Vorsitzenden der vier islamischen Verbände DITIB Rheinland-Pfalz e.V., Schura Rheinland-Pfalz – Landesverband der Muslime, Landesverband der islamischen Kulturzentren Rheinland-Pfalz e.V. (VIKZ) und Ahmadiyya Muslim Jamaat KdöR (AMJ) Religionsverträge. Diese beinhalten Regelungen zur Beurlaubung bzw. Freistellung von Schülerinnen und Schülern, Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten des Landes an den wichtigsten islamischen Feiertagen, die religiöse Betreuung und Seelsorge in Justizvollzugsanstalten sowie unter Abgleich mit dem rheinland-pfälzischen Bestattungsrecht Bestattungen gemäß islamischer Vorschriften.

Ein Hauptaugenmerk liegt auf islamischem Religionsunterricht und dem Aufbau einer islamischen Theologie an der Universität Koblenz mit Schwerpunkt Religionspädagogik. Kraft Übergangsregelungen soll die bisherige modellhafte Erprobung von islamischem Religionsunterricht in einen regulären Unterricht überführt werden. Während DITIB und Schura Rheinland-Pfalz ein gemeinsames Angebot starten wollen, erhalten VIKZ und die Ahmadiyya-Jamaat die Möglichkeit, einen eigenen Unterricht durchzuführen. Voraussetzung für künftige Lehrkräfte ist die Bevollmächtigung durch die Vertragspartnerinnen sowie ein abgeschlossenes wissenschaftliches Lehramtsstudium.

Neben weiteren Einzelbestimmungen und einer Freundschaftsklausel beinhalten die Verträge auch eine Evaluationsvereinbarung und Kündigungsmodalitäten. Zudem werden in einem Schlussprotokoll wichtige Ergänzungen vorgenommen. So ist das klare Bekenntnis der Vertragsunterzeichnenden zum Existenzrecht des Staates Israel Gegenstand.

N

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  • Scriptural Reasoning
  • Christlich-Islamisches Forum in Rheinland-Pfalz
  • Forum Kirche und islamische Seelsorge
  • Landeskirchlicher Arbeitskreis für Islamfragen

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Handbuch »Christlich-Islamischer Dialog«

»Israel, Palästina und Deutschland zusammen denken« – dieser Aufgabe auch unter den aktuellen Bedingungen nachzukommen, stellt sich diAK e.V. im täglichen Blog auf bemerkenswerte Weise