Erfolgsrezept oder Auslaufmodell? Das Staatskirchenrecht in der deutschen Demokratie seit Konkordat und Staatskirchenvertrag in Bayern von 1924

Start Erfolgsrezept oder Auslaufmodell? Das Staatskirchenrecht in der deutschen Demokratie seit Konkordat und Staatskirchenvertrag in Bayern von 1924

Seit längerer Zeit schon wird darüber gestritten, ob das überkommene deutsche Religionsverfassungsrecht den tatsächlichen Verhältnissen und den aktuellen Herausforderungen noch gerecht wird. Diskutiert wird über Staatsleistungen, Kirchensteuereinzug und kirchliches Arbeitsrecht, aber auch ganz grundsätzlich über das kooperative Verhältnis zwischen den beiden Großkirchen und dem Staat. Angesichts von Mitgliederschwund, religiöser Pluralisierung, europäischer Integration, den Verschiebungen infolge der deutschen Vereinigung und wachsendem Selbstbewusstsein der deutschen Muslime fragen nicht nur laizistische Gruppierungen: Ist das klassische „Staatskirchenrecht“ zukunftsfähig? Auch innerhalb der Kirchen kommen Zweifel auf, ob das alte Gewand noch passt.

Mit unserer historischen Tagung nehmen wir die Geschichte des Verhältnisses von Kirche und Staat seit dem Ende der Monarchie in den Blick. Die Revolution von 1918 beendete die enge Bindung der Territorialkirchen an den jeweiligen Monarchen. Eine religionsrechtliche Neuregelung wurde nötig. Staat und Kirche wurden formal getrennt. Den gültigen Rahmen bietet bis heute das Staatskirchenrecht der Weimarer Reichsverfassung. Pionierregion mit Modellcharakter für ganz Deutschland war Bayern unter Einschluss der Pfalz. In einem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl und in Staatskirchenverträgen mit den evangelischen Landeskirchen wurde zahlreiche „gemeinsame Angelegenheiten“ geregelt: Bildung, Seelsorge, Eigentum und Finanzen. In Bayern sind die Vereinbarungen mehrfach fortgeschrieben worden, in Rheinland-Pfalz gilt seit 1962 ein eigener Rechtsrahmen.

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des bayerischen Konkordats und der bayerischen Staatskirchenverträge betrachten wir in ökumenischer Perspektive Entstehung, Transformation, Potenziale und Grenzen des Staatskirchenrechts und fragen nach seiner Zukunft.

Eine Veranstaltung der Evangelischen Akademie der Pfalz in Kooperation mit dem Verein für Pfälzische Kirchengeschichte und der Speyerer Bistumsgruppe der Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte.

Themenbereich

Religion und Theologie

Tagungsleitung

Ansprechpartner

Dr. Christoph Picker
Dr. Christoph Picker
Phone
06341 96890-30
E-Mail
christoph.picker@eapfalz.de

Akademiedirektor

Organisation

Kerstin Overhage
Kerstin Overhage
Phone
06341 96890-32
E-Mail
kerstin.overhage@eapfalz.de

Datum

26. – 27. Januar 2024
Abgelaufene Events

Uhrzeit

Ganztägig

Ort

Butenschoen-Haus
Luitpoldstraße 8, 76829 Landau in der Pfalz
Website
https://www.butenschoen-haus.de

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